Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Sportwärchstatt GmbH Baltschieder

Generelle Bedingungen

§1. Die Sportwärchstatt GmbH stellt seinen Kunden die Einrichtungen der Sportwärchstatt GmbH während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko und beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages. Die Hausordnung, welche ein integrierter Vertragsbestandteil dieser AGB darstellt, ist einzuhalten. Den Anweisungen des Personals der Sportwärchstatt GmbH ist Folge zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere Fitnessgeräte, sachgemäss und sorgfältig zu benutzen. Für Schäden aus sachwidriger Handhabung sowie für den Verlust von Leihgegenständen ist der Kunde vollumfänglich haftbar.

§2. Durch das Nichtbenutzen einzelner Einrichtungen ist keine Rückforderung des Benutzerbeitrages möglich. Bei Betriebsschliessungen oder Betriebseinschränkungen, die nicht in der Verantwortung oder im Einflussbereich der Sportwärchstatt GmbH unterliegen, entstehen keinerlei Ansprüche des Kunden gegen die Sportwärchstatt GmbH. Die Sportwärchstatt GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Bereiche für bis zu 4 Wochen oder das gesamte Fitness Studio für bis zu 2 Wochen im Jahr im Rahmen von z.B. Umbau- und / oder Renovationsarbeiten zu schliessen.

§3. Die Sportwärchstatt GmbH behält sich vor, den Betrieb an gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr zu schliessen. Im Übrigen gelten die Öffnungszeiten gemäss Webseite. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung für die Dauer der Betriebsferien.

§4. Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Kunden. Seitens der Sportwärchstatt GmbH wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und / oder Krankheiten des Kunden ausdrücklich abgelehnt bzw. die Haftung ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für die Haftung für Hilfspersonen der Sportwärchstatt GmbH. Jegliche Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen und/oder mitgebrachter Kleidung des Kunden wird ausdrücklich wegbedungen. Der Kunde nimmt die gesetzliche Hilfeleistungspflicht gemäss Art. 128 StGB zur Kenntnis.

 

Krankheit/Unfall, längerer Militärdienst oder berufliche Weiterbildung

§5. Sollte dem Kunden der Besuch der Sportwärchstatt GmbH aus diversen Gründen (d.h. längere Auslandsaufenthalte, Krankheit / Unfall, Schwangerschaft, Militär / Zivildienst) während eines bestimmten Zeitraums verunmöglicht sein, so kann die Vertragsdauer abhängig vom Abonnementtyp und Abwesenheitsart gemäss den folgenden Vorgaben verlängert werden. Eine rückwirkende Ruhezeitmeldung ist dabei nicht möglich.

 

Beruflich oder schulisch bedingte Auslandaufenthalte:

Abwesenheit wird nur gegen Bestätigung der Schule / Arbeitgeber gemäss den untenstehenden Bestimmungen gutgeschrieben:

  • ½ Jahres-Abo: mind. / max. 1 Monat
  • Jahres-Abo: mind. 1 Monat, max. 2 Monate

Krankheit / Unfall oder Schwangerschaft

Abwesenheit wird nur gegen ärztliches Attest gemäss den untenstehenden Bestimmungen gutgeschrieben:

  • ½ Jahres-Abo: mind. 1 Monat, max. 2.5 Monate
  • Jahres-Abo: mind. 1 Monat, max. 5 Monate

Militär / Zivilschutz

Abwesenheit wird nur gegen Marschbefehl ab mind. 1 Monat in vollem Umfang gutgeschrieben.

 

Bezahlung und vertragliche Bedingungen

§6. Die Fälligkeit der Abonnementsgebühren richtet sich nach den vertraglichen Abmachungen auf Seite 1 dieses Kundenvertrages. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist ausschliesslich direkt im Betrieb während der Öffnungszeiten zu leisten. Eine Rechnungsstellung erfolgt nicht.

§7. Der Zutritt zum Betrieb erfolgt grundsätzlich über die offizielle Zutritts App. Kunden, die die App nicht nutzen können oder möchten, haben die Möglichkeit, gegen ein Depot von CHF 30.– einen Badge zu erhalten. Dieser Badge berechtigt zum Zutritt während sowohl betreuter als auch unbetreuter Öffnungszeiten und ist ausschliesslich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Jeglicher Missbrauch, insbesondere die unbefugte Nutzung durch Dritte, kann zur sofortigen Beendigung des Vertrages sowie zum Entzug der Zutrittsberechtigung führen.

§8. Rabatte werden so lange gewährt, wie tatsächlich ein Anspruch besteht. Eine Kumulation mehrerer Rabatte oder von Rabatten mit sonstigen Aktionen ist ausgeschlossen.

§9. Die Sportwärchstatt GmbH kann die AGB sowie das Angebot und die Preise jederzeit ändern. Gleiches gilt für die Hausordnung, insbesondere auch für die Öffnungszeiten. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise mindestens 30 Tage im Voraus bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung mit eingeschriebenem Brief kündigt.

§10. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie die Kundenkarte sind für den Kunden persönlich und nicht übertragbar.

§11. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§12. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben. Der Kunde anerkennt den Vertragsinhalt und die Bedingungen der Hausordnung.

§13. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen des Personals ist die Sportwärchstatt GmbH berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, den Kundenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Verstösst der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung (z.B. bei Vorkommnissen wie sexueller Belästigung, Verkauf von illegalen Substanzen zu Trainingsförderung, Sachbeschädigung, Diebstahl oder die Bedrohung oder Verletzung anderer Kunden durch gefährliches Verhalten etc.), so ist die Sportwärchstatt GmbH berechtigt, den Kundenvertrag fristlos und ohne Mahnung zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Benutzungsentgelts ist in beiden Fällen ausgeschlossen.

 

Unbetreute Öffnungszeiten

§14. Das Mitglied ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften für die Nutzung während unbetreuter Öffnungszeiten einzuhalten und der Entlastungserklärung (siehe Anhang I) zuzustimmen. Die Entlastungserklärung muss vorab vollständig gelesen und unterzeichnet werden.

 

Umgang mit Daten

§15. Die Kundendaten werden intern in unserem System gespeichert und nicht automatisch gelöscht. Sie können unter anderem zur Kommunikation relevanter Informationen, wie zum Abonnementstatus, zu Werbemassnahmen oder zu Renovierungsarbeiten verwendet werden. Der Verarbeitung der Daten wird mit Vertragsunterzeichnung eingewilligt.

 

Rechtsprechung

§16. Gerichtsstand für beide Parteien für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Visp.

 

Online-Einzeleintritt und Online-Buchung

§17. Online-Einzeleintritt:

  • Zusätzlich zu Mitgliedschaften und Abonnements bieten wir die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Einzeleintritte online zu buchen.
  • Der Einzeleintritt berechtigt zum Zutritt während des im Buchungsvorgang ausgewählten Zeitraums.
  • Der Zutritt wird nach erfolgreicher Zahlung automatisiert über ein elektronisches Zutrittssystem freigeschaltet.

 

Zahlung:

  • Die Zahlung für Online-Einzeleintritte erfolgt ausschliesslich vorabüber die im Buchungsvorgang angebotenen Online-Zahlungsmittel.
  • Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe).
  • Erst nach erfolgreichem Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Zutritt.

Widerruf, Stornierung und Rückerstattung:

  • Bei Online-Einzeleintritten handelt es sich um eine zeitlich festgelegte Dienstleistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird.
  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sobald der gebuchte Zeitraum begonnen hat oder der Zutritt freigeschaltet wurde.
  • Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, sofern der Einzeleintritt nicht oder nur teilweise genutzt wird (No-Show).
  • Kulanzregelungen bleiben vorbehalten, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Haftung:

  • Für Online-Einzeleintritte gelten die bestehenden Haftungsregelungen dieser AGB sinngemäss.

Technische Störungen externer Systeme (z. B. Zahlungs- oder Zutrittssysteme) liegen ausserhalb unseres direkten Einflussbereichs; wir bemühen uns jedoch um eine rasche Behebung.

II. Entlastungserklärung für unbetreute Öffnungszeiten

Ich, die unterzeichnende Person, bestätige mit der Unterschrift auf meinem Vertrag, folgendes zur Kenntnis genommen zu haben. Die Sportwärchstatt GmbH bietet seinen Kunden die Möglichkeit, während unbetreuten Zeiten selbständig zu trainieren. Da keine Betreuungsperson anwesend ist, birgt diese Trainingsform gewisse Risiken mit sich.

Ich bin mir diesen bewusst und bestätige mit meiner Vertragsunterzeichnung bzw. durch das Ankreuzen der Checkbox beim Online-Kauf eines Einzeleintritts, dass ich mich insbesondere an die folgenden Anweisungen halte:

  • Das Athletikzentrum wird auch während unbetreuten Zeiten nur zu bestimmungsgemässen Zwecken benutzt und ausschliesslich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit sowie in guter körperlicher und psychischer Verfassung Bei Krankheit, Verletzungen, oder sonstigen körperlichen und psychischen Beschwerden, welche den Zustand der vollumfänglichen Urteilsfähigkeit sowie die gute körperliche und psychische Verfassung beeinträchtigen, bin ich mir den erhöhten Risiken bewusst und handle in eigener Verantwortung. Insbesondere ist der Zutritt und die Benützung verboten nach dem Konsum von Alkohol, dem Genuss nicht verschriebenen Medikamenten oder sonstiger die Urteilsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit einschränkender Substanzen. Sollte ich unter erhöhten Blutdruckwerten leiden oder Medikamente gegen hohen Blutdruck einnehmen, hole ich von meinem Arzt die Bestätigung ein, dass ich unbetreut trainieren darf.
  • Ich verschaffe mit meiner Mitgliedskarte keinen unbefugten Dritten Zugang zur Sportwärchstatt und stelle sicher, dass sich keine unbefugten Dritten in meinen Athletikzentrum Mitgliedskarte Zugang verschaffen. Die Sportwärchstatt GmbH behält sich andernfalls das Recht vor, die Mitgliedskarte des entsprechenden Mitglieds (ohne Rechtsanspruch) einzuziehen.
  • Ich werde die gesamte Einrichtung inkl. Fitnessgeräte mit entsprechender Sorgfalt behandeln und das Center in einem angemessenen und sauberen Zustand hinterlassen.
  • Die Sportwärchstatt GmbH weist darauf hin, dass beim Training mit Hanteln und Fitnessgeräten die Sicherheitsmassnahmen einzuhalten sind. Der Kunde verpflichtet sich, diese zu beachten und das Training mit der notwendigen Vorsicht und Eigenverantwortung durchzuführen. Bei der Benutzung aller Geräte ist sich der Kunde der damit verbundenen Risiken bewusst und handelt in eigener Verantwortung. Wenn ich auf dem Laufband trainiere, verpflichte ich mich, mit der Sicherheits-Notstopp-Schnur zu trainieren.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Applikation «Echo SOS» auf seinem Smartphone zu installieren und das Smartphone mit geöffneter Applikation während des gesamten Trainings auf sich zu tragen. Dadurch ist sichergestellt, dass im Notfall per Knopfdruck der Notfalldienst alarmiert werden kann. Die Nutzung dieser Applikation ist obligatorisch und Voraussetzung für das Training im Betrieb.
  • Dem Kunden ist bewusst und ich bin damit einverstanden, dass eine Videoüberwachung der Zutritte und Ausgänge sowie der gesamten Trainingsfläche stattfindet und dass Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen und zum Nachweis von Verstössen gespeichert werden.
  • Die Sportwärchstatt übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtkenntnis der AGB und der Entlastungserklärung resultieren.